Einstweilige Verfügung gegen bundesheer.at aufgehoben

 

Wien (pte, 29. September 00/10:27) - Der Oberste Gerichtshof hat die vom Bundesheer http://www.bmlv.gv.at/ eingebrachte einstweilige Verfügung im Domainstreit um "bundesheer.at" in dritter und letzter Instanz abgelehnt. "Die Richter haben erkannt, dass keine Verwechslungsgefahr besteht", so Gerhard Egger, Inhaber der Seite. "Das ist keine Entscheidung in der Sache selbst", betonte Heeres-Sprecher Reinhard Raberger im Gespräch mit pressetext.austria. Das Innsbrucker Gericht habe in erster und zweiter Instanz für das Bundesheer entschieden, die dritte Instanz habe sich aus rein formalen Gründen dem nicht angeschlossen. Die Klage sei nach wie vor aufrecht.

Laut Raberger wurde die Klage mit dem Begehren einer einstweiligen Verfügung verknüpft, damit die Schädigung des Bundesheeres nicht weiter fortgesetzt wird. Egger verlautbart nach wie vor auf seiner Bundesheer-Homepage "in Kürze die freie und unabhängige Plattform zum Thema Neutralität und Bundesheer" zu errichten. Das Bundesheer stellte im Frühjahr den Antrag, in dem Egger aufgefordert wurde, es zu unterlassen, den Namen bundesheer.at zu verwenden. Damit war insbesondere die Kennzeichnung der genannten Website gemeint, die Inhalte und Informationen über das Bundesheer beinhaltet. "Die nächsten beiden Wochen werden wir dazu nutzen, um zu entscheiden, ob wir das Verfahren fortsetzen oder zum Wohl der Republik und des Steuerzahlers beenden", erklärte Raberger. (Ende)

Quelle: http://www.pressetext.com/show.php?pte=000929006

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