Sport wird von Werbeabgabe befreit
Erlass ist auch für Bergrettung oder Feuerwehr vorgesehen

Wien (pte, 29. März 01/16:29) - Finanzminister Karl-Heinz Grasser http://www.bmf.gv.at hat mit einem Erlass den Sport von der Werbeabgabe befreit. Wenn Sponsoren künftig Leistungen an Sportvereine erbringen, entfällt die Werbeabgabe, die in letzter Zeit für einigen Wirbel in der Branche gesorgt hat. Auch für anderer Institutionen wie die Feuerwehr oder die Bergrettung wird die Werbeabgabe unter bestimmten Voraussetzungen gestrichen, teilte die FPÖ heute in einer Presseaussendung mit.

In dem Papier heißt es: "Ist der Veranstalter ein gemeinnütziger Sportverein, dann ist die vom Veranstalter geduldete Werbung bei internationalen Sportereignissen nicht werbeabgabepflichtig, weil davon auszugehen ist, dass die Werbeadressaten vorwiegend im Ausland sind".

Darüber hinaus wurde im Erlass festgehalten, dass bei unmittelbaren Sponsorenleistungen an Institutionen wie die Feuerwehr oder die Bergrettung unter der folgenden Voraussetzung keine Werbeabgabe anfällt: Neben steuerpflichtigen Leistungen (beispielsweise Werbetafeln) müssen auch unbedingt nicht steuerpflichtige Leistungen in das gesamte Leistungspaket miteinbezogen werden. Das sind beispielsweise Autogrammstunden, Werbedurchsagen oder Freikarten.

Das Werbeabgabegesetz war mit 1. Juni 2000 in Kraft getreten, womit sämtliche Leistungen von gemeinnützigen Sportvereinen einer Besteuerung mit fünf Prozent der Bemessungsgrundlage unterlagen.

Quelle: http://www.pressetext.com/open.php?pte=010329073&chan=md

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