
Wiener wegen Musikpiraterie im
Web verurteilt
Unveröffentlichte
Madonna-CD ohne Erlaubnis zum Download angeboten
Wien (pte, 12. Februar 01/16:42) - Ein Wiener ist vom Landesgericht Wien verurteilt worden, verbotenerweise im August 2000 die neue, noch unveröffentlichte Madonna-CD "Music" zum Download in einer Internet-Newsgroup angeboten zu haben. Auf Strafantrag von Warner Music Austria wurde der bis dahin unbescholtene Wiener zu 60 Tagessätzen bedingter Geldstrafe bzw. im Nichteinbringungsfall 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Weiters wurde die Vernichtung der beschlagnahmten Gegenstände verfügt und Warner Music zur Veröffentlichung des Urteils auf Kosten des Verurteilten ermächtigt. Der Beschuldigte nahm das Urteil an.
"Die Zusammenarbeit mit den Gerichten und Behörden funktionierte vorbildlich", erläuterte Manfred Wodara, stellvertertender Geschäftsführer von Warner Music Austria. "Binnen zwei Wochen war unserem Anwalt der Inhaber des Internetanschlusses bekannt, bereits am 28. September fand die Hausdurchsuchung statt." Bei dieser beschlagnahmte die Wirtschaftspolizei Wien rund 1.600 raubkopierte Alben, CD-Brenner und Computerfestplatten. Warner Music http://www.timewarner.com werde auch in Zukunft gegen Musikpiraterie vorgehen, so Wodara.